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Außerordentliche Kündigung

Wurde Ihr Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt?

Fragen sie sich als Arbeitgeber, ob jetzt nicht doch eine außerordentliche Kündigung sinnvoll ist?

Jedes Arbeitsverhältnis kann außerordentlich/fristlos gekündigt werden, wenn die Vertragsparteien des Arbeitsvertrages überhaupt nicht mehr vertrauensvoll miteinander arbeiten können und das Vertrauensverhältnis so zerstört ist, dass noch nicht einmal das Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist für einen von beiden zumutbar ist.

Welche Gründe sind hier denkbar?

  • Ist eine Beleidigung, die der Beschäftigte außerhalb der Arbeit in den sozialen Medien postet Grund genug? 
  • Rechtfertigt nur ein Eigentumsdelikt also ein Diebstahl eine außerordentliche Kündigung? Ist es auch ein Diebstahl, wenn abgelaufene Lebensmittel, wie vereinbart im Lebensmittelmarkt nach der Arbeit von den Angestellten mitgenommen werden?

Die Frage, ob das Arbeitsverhältnis – außerhalb des Geltungsbereiches des Kündigungsschutzgesetzes- fristlos gekündigt werden kann oder nicht, ist besonders schwierig zu beantworten. Aus diesem Grund erfolgt mit der außerordentlichen Kündigung oft eine ordentliche Kündigung „hilfsweise“ zum nächstmöglichen Termin.

Fest steht auf jeden Fall, dass eine fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss, nach dem der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin vom Grund für diese Kündigung erfahren hat (§ 626 Abs.,2  BGB). Auch hier gibt es oft Streit darüber, was der Arbeitgeber eigentlich veranlassen muss, um sicher zu sein, dass es ein Grund für die außerordentliche Kündigung gibt.

Fest steht auch, dass bei einer fristlosen Kündigung der Arbeitnehmer in der Regel damit rechnen muss, dass er für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld erhält. Genau so, als hätte er selber gekündigt. Aber natürlich gibt es auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selber kündigt, aber die Bundesagentur für Arbeit ,keine Sperrfrist verhängen darf.

Arbeitsrecht ist sehr interessant und ständig im Wandel. Deswegen bespreche ich mit Ihnen gerne Ihren Fall.