Erbrecht
Welche Pflichten sind mit einer Erbschaft verbunden?
Als Erbe muss man zunächst entscheiden, ob die Erbschaft angenommen werden soll (das geschieht, wenn man nichts tut) oder ob eventuell die Erbschaft ausgeschlagen werden soll. Da man als Erbe oder Erbin an die rechtliche Stelle des Verstorbenen rückt, sind mit einer Erbschaft durchaus auch Pflichten verbunden. Die große Angst, dass man aber überschuldet aus einer Erbschaft hervorgeht, weil man nur Schulden geerbt hat, ist aber unbegründet, weil es mehrere Wege gibt, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen. Ich bespreche gerne mit Ihnen, wie das geht. Allerdings, sollte man in jedem Fall den Nachlass gut kennen, also nicht warten, bis die Gläubiger vor der Tür stehen und bis dahin nichts unternehmen.
Man hat als Erbe in erster Linie dafür zu sorgen, dass der Nachlass abgewickelt wird. Hierzu gehört sicherlich auf der einen Seite die Übernahme des Vermögens des Erblassers. Auf der anderen Seite muss man aber auch dafür sorgen, dass alle Verbindlichkeiten, die vom Erblasser hinterlassen wurden, reguliert werden. Der Erbe tritt dabei grundsätzlich in laufende und noch vom Erblasser abgeschlossene Verträge ein. Der Erbe ist entsprechend auch verpflichtet, die Verträge des Erblassers zu erfüllen. Gleich, ob es sich hierbei um einen Mietvertrag für Wohnraum, ein vom Erblasser abgeschlossenes Zeitungsabonnement oder eine Vereinsmitgliedschaft des Erblassers handelt. Wenn der Erbe die Zahlungsverpflichtungen aus diesen Verträgen nicht weiter erfüllen will, muss er die Verträge sobald als möglich kündigen.
Weiter tut der Erbe gut daran, seine Erbschaft gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Für so eine Anzeige lässt das Gesetz dem Erben eine ebenfalls kurze Frist von nur drei Monaten.
Welche Risiken übernimmt man mit einer Erbschaft?
Der Nachlass muss erfasst werden und abgewickelt werden.
Es ist sehr wichtig zu Beginn der Nachlassabwicklung ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.
Zunächst sind also alle Vermögenspositionen zu erfassen. Sollten Sie nicht allein geerbt haben, müssten Sie sich schon an dieser Stelle mit den Miterben abstimmen. Denn mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und können wirksam nur gemeinsam handeln.
Ein vom Erblasser zugunsten einer dritten Person ausgesetztes Vermächtnis ist regelmäßig vom Erblasser zu erfüllen. Und auch mit Pflichtteilsansprüchen, die durch den Erbfall ausgelöst wurden, muss sich der Erbe manchmal intensiver beschäftigen, als ihm lieb ist.
Wo bekomme ich Informationen über den Nachlass?
Das A und O einer jeden Erbschaft sind Informationen, die der Erbe für die Abwicklung des Nachlasses benötigt. Der Erbe muss wissen, welches Vermögen vorhanden ist und wie hoch die Schulden des Erblassers sind. Hierbei ist der Erbe weitestgehend auf Eigeninitiative angewiesen. Er muss versuchen, sich mit Hilfe von Bankauszügen und sonstigen Urkunden möglichst rasch einen Überblick über den Bestand des Nachlasses zu verschaffen.