Saegebrecht Rechtsanwälte

Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht
 

Was ist eine Fachanwältin?

Die Ausbildung zur Fachanwältin ist eine Zusatzausbildung die natürlich voraussetzt, dass das Jurastudium mit seinen zwei Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen wurde. Hier lernt man noch einmal intensiv die Besonderheiten zu einem Rechtsgebiet, welches man in den letzten Jahren schon intensiv bearbeitet hat. Die theoretische Ausbildung umfasst 120 Zeitstunden und ist von der Rechtsanwaltskammer standardisiert. Am Ende der jeweiligen Ausbildungsblöcke müssen Klausuren abgelegt werden (drei Stück) auf Examensniveau. Um die Zulassung zur Fachanwaltschaft zu erhalten, müssen die Anwälte nachweisen, dass sie schon sehr viele Fälle in den Rechtsgebieten bearbeitet haben.

Frau Rechtsanwältin Saegebrecht ist

  • Fachanwälten für Arbeitsrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwälte für Erbrecht

Mehr als drei Fachanwaltstitel zu führen ist berufsrechtlich nicht erlaubt.

Übrigens: In Berlin kann ein Rechtsanwalt auch Notar sein. In Brandenburg ist man entweder Notar oder Rechtsanwalt. Die Tätigkeiten sind beide juristisch aber inhaltlich sehr unterschiedlich. Ein Notar kann keine parteiische Rechtsberatung erteilen für Verträge die er selbst beurkundet. Eine Rechtsanwaltin ist Parteivertreterin, sie sollte sachlich sein und objektiv aber sie ist nicht neutral.