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Ordentliche Kündigung

Wurde ihr Arbeitsverhältnis gekündigt?

Es gibt viele Gründe ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Auch für Arbeitgeber ist die Entscheidung, ob, wann und wer gekündigt werden kann, oft recht schwierig.

Auf beiden Seiten ist oftmals bekannt, dass eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht überprüft werden kann. In einem solchen Kündigungsschutzverfahren geht es immer um die Frage, ob das Arbeitsverhältnis miteinander fortgesetzt werden kann. Für den Mitarbeiter eines Unternehmens stellt die Arbeit in der Regel die Existenzgrundlage dar. Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nicht einfach kündigen. In größeren Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein halbes Jahr bestanden hat, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Es kommt eine Kündigung nur aus:

  • Personenbedingten Gründen
  • verhaltensbedingten Gründen oder
  • betriebsbedingten Gründen

In Frage.

Oftmals geht es dem Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin auch gar nicht darum in dem Betrieb zurückzukehren. Viele sind der Auffassung, wenn sie wiederkommen würden, würde das sicher unangenehm werden. Deswegen möchten viele Angestellte nach einer Kündigung eine Abfindung erhalten. Man kann im Internet sogar Rechner finden mit denen ermittelt wird, welche Abfindung angeblich „zusteht“.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Die gute alte Regel: Für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit steht dem Arbeitnehmer ein halbes Bruttogehalt als Abfindung zu, gilt so nicht. Die Zahlung einer Abfindung hängt immer davon ab, wie sich die Chancen im Kündigungsschutzverfahren darstellen. Außerdem hängt die Höhe der Abfindung davon ab, wie lange das Verfahren dauert und ob der Arbeitnehmer dem sogenannten „Verzugslohnrisiko“ ausgesetzt es.

Wichtig ist auch zu wissen, dass der erste Gerichtstermin erst einmal als sogenannter Gütetermin durchgeführt wird. Obwohl wahrscheinlich acht von zehn Fällen an dieser Stelle bereits zu Ende sind und die Arbeitnehmerin oft eine Abfindung erhält, findet die richtige Gerichtsverhandlung, der sogenannte Kammertermin, in der Regel viele Wochen später statt.

Es kann sich lohnen, auch wenn es um die Höhe der Abfindung geht, das erstinstanzliche Gerichtsverfahren mit Gütetermin und Kammertermin zunächst einmal zu durchlaufen um dann in der zweiten Instanz wirklich „Recht zu erhalten“ und vielleicht auch eine hohe Abfindung.

Jeder Fall ist anders und auch im Kleinbetrieb ist nicht jede Kündigung berechtigt oder hält die Kündigungsfrist ein. Wir sollten das in Ruhe besprechen. Es geht um Ihre Arbeit und Ihr Recht.