Saegebrecht Rechtsanwälte

Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht
 

Was ist eine Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird. Hierfür erhält ein Testamentsvollstrecker weitreichende Befugnisse und sorgt für die Verwaltung des Nachlasses und dessen Verteilung an die Erben.

Die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers werden durch das Gesetz und den Inhalt des Testaments geregelt. Eine Testamentsvollstreckerin setzt den letzten Willen des Erblassers in die Tat um. Sie verwaltet den Nachlass des Erblassers und verteilt ihn wunschgemäß an die Erben.

Eine Testamentsvollstreckung ordnet der oder die Erblasserin einseitig im Testament an. Das ist auch in einem handschriftlichen Testament möglich. Es kann geregelt werden, wer das Amt übernehmen soll und wie die Vergütung sein soll. Es gibt dazu auch Tabellen, zum Beispiel der Notarkammern, die die Höhe der Bezahlung festlegen, wenn dazu nichts im Testament steht.

Ich habe Testamentsvollstreckungen schon vollständig abgewickelt und bin auch in Testamenten als zukünftige Testamentsvollstreckerin eingesetzt. Auch habe ich schon Mandaten beraten und unterstützt, die als Testamentsvollstrecker eingesetzt waren. Auch das Gericht hat mich schon als Testamentsvollstreckerin ausgewählt.

Manchmal ist Testamentsvollstreckung sinnvoll, um Streit unter den Erben zu vermeiden oder um die sorgfältige, und verlässliche Abwicklung und auch Auflösung des hinterlassenen Vermögens sicher zu stellen.

Zu den Aufgaben einer Testamentsvollstreckerin gehört zunächst ein

  • Nachlassverzeichnis zu erstellen und weiterhin
  • den Nachlass zu sichern, zu verwalten eventuell zu mehren oder auch zu liquideren, also eventuell auch
  • Dinge zu verkaufen, um das Erbe, den Wünschen des Verstorbenen entsprechend, zu verteilen.
  • Eventuell auch Vermächtnisse zu erfüllen, z.B. Teile des Vermögens an Vereine oder Stiftungen auszuzahlen.
  • Und auch die Erbschaftssteuerklärung für die Erben abgeben

Der oder die eingesetzte Testamentsvollstreckerin muss von Ihrem Amt zunächst nichts wissen. Sollte Sie aber nicht bereit sein, die Testamentsvollstreckung im Erbfall zu übernehmen muss das Nachlassgericht jemanden bestimmen, der die Aufgabe erfüllt.