Saegebrecht Rechtsanwälte

Mediation

Wenn Sie im Recht sind und im Gespräch oder schriftlichen Austausch die gewünschte Reaktion nicht erfolgt, ist der Weg zur Rechtsanwältin nahe liegend. Die Anwältin legt Klage für Sie ein, so können Sie in wenigen Monaten Ihren Anspruch durchsetzen. Das erstrittene Urteil oder der Beschluss ist vollstreckbar und damit rechtsstaatlich durchsetzbar. Dass das Rechtssystem in Deutschland so gut funktioniert, ist unsre Basis eines friedlichen Miteinanders und macht uns zu Recht stolz.

Was so leicht klingt, ist nicht für jede Situation passend. Die Erfahrung zeigt, dass nach Ende des gerichtlichen Verfahrens für Manche noch nicht alle Probleme gelöst sind. Nicht alles wurde im Prozess besprochen, das Erlebte wurde nicht verarbeitet. Ein Miteinander, sei es miteinander reden, arbeiten oder leben, ist nach einem Gerichtsprozess oft nicht mehr möglich. Nur die Rechtsfragen wurden von einer dritten Stelle, dem Gericht geklärt.

Wenn Sie ein Verfahren suchen, in dem Sie selber den Konflikt beilegen, ist die Mediation die richtige Alternative zum Gerichtsprozess. In einer Mediation bringen Sie, unterstützt von der Mediatorin, Ihr Anliegen so vor, dass der Andere Ihnen auch zuhört. Sie Ihrerseits erfahren die Gründe, warum Ihre Wünsche bisher nicht erfüllt wurden.

 

 Die Mediation durchläuft verschiedene Phasen:

  1. Initiation, Arbeitsbündnis schließen
  2. Themensammlung, Bestandsaufnahme
  3. Interessenerhellung, Konfliktarbeit (meist die eigentliche Arbeit)
  4. Optionen, Lösungen sammeln
  5. Eine Einigung Dokumentieren

Dieses Vorgehen ist ergebnissoffen. Das heißt, Sie sollten nicht einen Anwalt mit der Mediation beauftragen in der Erwartung, Ihre Auffassung durch zu setzten. Rechtliche Kenntnisse helfen aber den eigenen Standpunkt zu vertreten. 

Derjenige, der Ihr Mediation leitet muss neutral sein und verschwiegen und gerade nicht ihr Parteivertreter. Es ist immer sinnvoll vor Abschluss einer Einigung in der Mediation, eigenen rechtlichen Rat einzuholen. Mit anderen Worten, ich kann Ihre Anwältin sein, oder Ihre Mediatorin. Als Anwältin kann und darf ich nur eine Seite vertreten, das ist gesetzlich festgelegt. Als Mediatorin bin ich keine Interessenvertreterin und kann Ihre rechtlichen Belange nicht vertreten.

Die Ausbildung zur Mediatorin habe ich im Wesentlichen bei Arthur und Monika Throssen absolviert. Die beiden leben die „integrierte Mediation“. An diesem Wort wird deutlich, dass die Methoden der Mediation auch angewendet werden können in jedem Austausch mit anderen Menschen. Ich würde also sagen, dass mir die Ausbildung zur Mediatorin geholfen hat zu verstehen, wie ein Konflikt entsteht und auch aufgelöst werden kann. Die Ausbildung hilft mir in Gesprächen auch mit zwei Konfliktparteien, diese einem gegenseitigen Verständnis näher zu bringen. 

Wir können gerne besprechen, ob Sie eine Mediation oder eine anwaltliche Vertretung mit mir möchten. Wie sich beide Wege gestalten würden und welche Kosten entstehen werden. Eine Mediation kann weniger kosten als viele Gerichtsverfahren, aber kostenfrei ist sie nicht.