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Kinder und Umgang

Die rechtlichen Regelungen zum Sorgerecht und die Formen in denen Eltern ihre Kinder nach einer Trennung betreuen, verändern sich beständig.

Selbstverständlich ist inzwischen, dass beide Eltern das Sorgerecht haben. Wenn es einmal nicht so ist, handelt es sich um eine große Ausnahme. Weil es üblicher geworden ist, dass beide Eltern gleich viel Verantwortung für ihr Kind tragen, haben sich auch Regelungen zum Umgang stark verändert. Die Erkenntnis, dass Kinder möglichst zwei Eltern behalten sollten, auch wenn diese sich trennen, ist weit verbreitet. Daraus resultiert, dass Umgangsmodelle heute nicht mehr so gestaltet sind, dass das Kind den abwesenden Elternteil regelmäßig „besucht“. Viele Kinder haben nach der Trennung ihrer Eltern zwei Zuhause und wechseln in  einem Rhythmus den die Eltern einvernehmlich festgelegt haben.

Es gibt auch streitige Trennungen, bei denen die Eltern sich bezüglich ihrer Kinder überhaupt nicht verständigen können. Dies ist für die Kinder regelmäßig sehr belastend. Hier ist das Jugendamt der erste Ansprechpartner. Von dort wird oft Beratung vermittelt. Vielfach können die Eltern später doch noch eine einvernehmliche Regelung finden. Um es deutlich zu sagen: für das Kindeswohl ist es aus meiner Sicht immer schade, wenn die Eltern deswegen gerichtliche Hilfe suchen. Ein gerichtliches Verfahren besteht daraus, dass eine Person etwas möchte und die andere Seite möchte dies gerade nicht. Die Mittel die dabei eingesetzt werden müssen, entsprechen einer Auseinandersetzung gegeneinander, anstatt gemeinsam für die Kinder die bestmögliche Lösung zu suchen. Natürlich, manchmal geht es nicht anders und auch in solchen Fällen sind wir für Sie da.