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Abfindung

Um eine Abfindung geht es oft im Arbeitsrecht. Vor allem dann, wenn eine Seite gekündigt hat oder kündigen möchte. Man kann im Internet sogar Rechner finden mit denen ermittelt wird, welche Abfindung angeblich „zusteht“. Ganz so einfach ist es aber nicht. Die gute alte Regel:

•          Für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit steht dem Arbeitnehmer ein halbes   Bruttogehalt als Abfindung zu,

gilt so nicht.

Die Zahlung einer Abfindung hängt immer davon ab, wie sich die Chancen im Kündigungsschutzverfahren darstellen. Außerdem hängt die Höhe der Abfindung davon ab, wie lange das Verfahren dauert und ob der Arbeitnehmer dem sogenannten „Verzugslohnrisiko“ ausgesetzt es. Es spielt auch eine Rolle, wie sich der Arbeitsmarkt für den oder die Gekündigte darstellt. Wichtig ist auch zu wissen, dass der erste Gerichtstermin erst einmal als sogenannter Gütetermin durchgeführt wird. Obwohl wahrscheinlich acht von zehn Fällen an dieser Stelle bereits zu Ende sind und die Arbeitnehmerin oft eine Abfindung erhält, findet die richtige Gerichtsverhandlung, der sogenannte Kammertermin, in der Regel viele Wochen später statt.

Es kann sich lohnen, auch wenn es um die Höhe der Abfindung geht, das erstinstanzliche Gerichtsverfahren mit Gütetermin und Kammertermin zunächst einmal zu durchlaufen um dann in der zweiten Instanz wirklich „Recht zu erhalten“ und vielleicht auch eine hohe Abfindung.

Und dann gibt es auch noch die Fälle, in denen wirklich ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. In der Regel sind solche Ansprüche in Sozialplänen festgelegt, oft wenn es um eine Umstrukturierung oder Betriebsschließung geht. Aber die Frage, ob nun deswegen die Kündigung wirksam ist, bleibt natürlich offen und lohnt oft den Gang vor das Arbeitsgericht. Auch hier ist es ratsam, nach unserer  Erfahrung, lange durch zu halten, viele Informationen über den Betrieb und vielleicht auch seinen Fortbestand zu sammeln. Sich mit Kollegen auszutauschen. Weil erst im Laufe der Zeit festgestellt werden kann, ob es wirklich einen Kündigungsgrund gab.

Lassen Sie uns darüber sprechen, ob in Ihrem Fall eine Klage lohnend ist.