Saegebrecht Rechtsanwälte

Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht
 

Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

In der Regel geht einer Abmahnung ein Konflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Die Abmahnung soll verdeutlichen, wer „das Sagen hat“ im Arbeitsrecht nennt man das Direktionsrecht. Oft bereiten Arbeitgeber mit einer Abmahnung auch eine Kündigung vor.

Es ist wichtig sich zu informieren, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob also das Direktionsrecht so weit geht, wie in der Abmahnung beschrieben. Es gibt auch Ermahnungen, diese sollen nur daran erinnern, was im Arbeitsverhältnis zu beachten ist und feststellen, dass die Regeln der einvernehmlichen Zusammenarbeit aus Sicht der Firma verletzt wurden.

Eine Abmahnung, die das Ziel hat, demnächst eine Kündigung zu ermöglichen muss folgende drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Den Verstoß genau beschreiben und wann er beobachtete wurde (Tag, Uhrzeit)
  2. Dieses beobachtete Verhalten als Verstoß gegen die Regeln des Arbeitsvertrages bezeichnen
  3. In Aussicht stellen, dass bei erneutem Fehlverhalten eine Kündigung erfolgen wird.

Wer eine Abmahnung erhalten hat und an seinem Arbeitsverhältnis hängt, lässt sich oft arbeitsrechtlich beraten. Dabei ist es auch schon beruhigend zu wissen, dass jedenfalls aus dem Grund auf dem die Abmahnung beruht, nicht mehr gekündigt werden kann, dieser Grund ist verbraucht.

Und was ist, wenn man sowieso immer zu spät kommt und dafür auch schon sehr oft abgemahnt wurde? Kann dann beim nächsten Mal einfach gekündigt werden? Das sind die interessanten Fragen im Arbeitsrecht. Wenn der Arbeitgeber mehr als drei Mal abmahnt oder die letzte Abmahnung schon länger als ein Jahr zurück liegt, kann der Fall schon wieder ganz anders aussehen. Es kommt eben immer darauf an.