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Kosten und Kosten sparen im Ehescheidungsverfahren

Gemeinsamer Anwalt

Die Bezeichnung „gemeinsamer Anwalt“ ist nicht ganz zutreffend. Vielmehr ist damit die Konstellation gemeint, dass nur ein einziger Rechtsanwalt beauftragt wird. Dieser Weg wird oft von Eheleuten gewählt, um Rechtsanwaltskosten zu sparen.

Wir Rechtsanwälte sind Parteivertreter. Wenn die Interessen der Eheleute nicht genau dieselben sind, können wir nicht beide vertreten. Es ist uns gesetzlich verboten „widerstreitenden Interessen“ wahrzunehmen. Aus meiner Sicht ist es daher immer empfehlenswert, zunächst eigenen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Wenn sich herausstellt, dass alle schwierigen Fragen schon geklärt sind. Dann steht einem gemeinsamen Gespräch nichts mehr entgegen. Es ist dann auch möglich intern miteinander zu vereinbaren, dass die Rechtsanwaltsgebühren miteinander geteilt werden. Vor Gericht benötigen Sie einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, die einen von Ihnen vertritt im Ehescheidungsverfahren.

Scheidung digital/online

Eine weitere Überlegung, im Ehescheidungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren einzusparen liegt darin, die Kommunikation ausschließlich digital zu führen. Also eine sogenannte „online Scheidung“ zu beantragen.

Wir haben dazu ein Formular vorbereitet. In diesem fragen wir alle Daten ab, die für ein Ehescheidungsverfahren benötigt werden. Wir benötigen zusätzlich noch ihre Eheurkunde und Geburtsurkunden ihrer minderjährigen Kinder. Kostengünstiger wird das Ehescheidungsverfahren dadurch nicht. Auch das Gericht reduziert die dort erhobenen Kosten nicht. Es ist meist trotzdem ein Gespräch sinnvoll, um abzuklären, ob nicht doch z.B. Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht werden können. Auch wenn der andere Ehepartner diese Ansprüche im Moment nicht fordert, ist es wichtig zu wissen, in welcher rechtlichen Situation man sich befindet. Diese Grundsätze gelten für alle Möglichkeiten, digital die Ehescheidung einzureichen.

Auch zur Vorbereitung unseres Termins ist das Formular sinnvoll.

Eine Ehescheidung ist etwas sehr persönliches, nicht nur, weil man persönlich bei dem Familiengericht erscheinen muss. Die Kosten für eine Beratung zu diesem Thema rechnen wir in der Regel auf die Kosten des Ehescheidungsverfahrens an. D. h. Sie bezahlen die Beratung nicht extra. Aus diesem Grund ist es aus meiner Sicht keine gute Idee, auf eine persönliche Beratung zu verzichten. Oft klärt sich erst in einem Gespräch, welche Fragen doch noch offen sind. Ein solches Gespräch kann man allerdings auch am Telefon führen oder per Zoom.

Verfahrenskostenhilfe

wenn Ihre Einnahmen nur das Existenzminimum erreichen, gibt es die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das ausgefüllte Formular benötigen wir erst dann, wenn der Ehescheidungsantrag von uns wirklich an das Gericht geschickt wird. Dann benötigen wir alle Angaben in diesem Formular und auch die notwendigen Anlagen.