Der Zugewinnausgleich

sinnvoll gestalten, richtig berechnen, geschickt vorgehen Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Eheleute bei der Heirat automatisch eine Zugewinngemeinschaft bilden, wenn nicht durch Ehevertrag eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist deshalb bindend für Ehen ohne Ehevertrag. Anders als viele Beteiligte meinen, bleibt während der Ehe das jeweilige Vermögen getrennt. D.h. z.B., wenn