Scheidung und Erbanspruch des Ehepartners

Sofern keine testamentarische Regelung durch die Ehepartner getroffen ist, erben im Fall des Todes eines Ehepartners die Kinder die Hälfte des Vermögens des Verstorbenen. Die andere Hälfte geht im Erbgang auf den Ehepartner über. Sofern die Eheleute keine Kinder haben, erbt der Längerlebende drei Viertel des Nachlasses, ein Viertel verteilt sich entweder auf die noch